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Smart Home
Stand: Februar 2025

Smart Home Förderung

KFW oder BAFA? Kredit, Zuschuss oder Steuervorteil? So können Sie sparen!
Hinweis: Alle Informationen dieser Seite beziehen sich auf Förderungsmöglichkeiten in Deutschland.

Eine Familie, die gemeinsame Zeit im Wohnzimmer verbringt

Die Investition ins Smart Home ist sinnvoll, denn sie macht Wohnen energieeffizienter und nachhaltiger, barrierefreier und sicherer. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und unterstützt deshalb Privatpersonen bei ihrem Weg ins smarte Zuhause.

Egal, ob es sich um energetische Einzelmaßnahmen, den Neubau eines energieeffizienten Gebäudes, die Sanierung einer Bestandsimmobilie oder Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit oder Einbruchsschutz handelt – Sie können eine staatliche Smart Home Förderung beantragen: Steuerersparnisse oder aber Zuschüsse und Kredite von BEG-Förderung und KfW für Ihr Smart Home.

Was genau dabei gefördert wird, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie Ihre Smart Home Förderung beantragen, lesen Sie hier.

Förderung fürs Smart Home: Zuschuss oder Kredit? BAFA oder KfW?

Je nach Maßnahme sind für die Finanzierung von Smart Home Geräten Zuschüsse beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder Förderkredite der KfW (Kreditanstalt für Wideraufbau) möglich:

Eine Person, die ihm Wohnzimmer sitzt und die Bosch Smart Home App auf dem Tablet prüft
  • Mehr Energie-Effizienz – als Einzelmaßnahme: Zuschuss beim BAFA
  • Mehr Energie-Effizienz – als Vollsanierung oder Neubau: Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (Kredit 261) beim KfW
  • Mehr Barrierefreiheit und Einbruchschutz: Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (Kredit 159) beim KfW

Mehr Energie-Effizienz: BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Ein modernes lichtdurchflutetes Haus in einem schönen großen Garten

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) fördert energetische Sanierungen sowie Neubauten von Gebäuden nach Effizienzhaus-Standard, die dies hilft, Energie zu sparen und das Klima zu schützen.

Dabei unterteilt man 3 Teilprogramme für: Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG), Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Smart Home Anwendungen sind durch die BEG eigenständig förderfähig – denn Smart Home Geräte helfen, die Energieeffizienz eines Hauses zu verbessern. Ein Beispiel hierfür wären Smart Home Geräte, die das Heizen und Kühlen in Ihren vier Wänden regeln.

BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen: BEG EM

  • Investitionszuschuss, wenn Sie die Smart Home Geräte als Einzelmaßnahme erwerben („sonstige Effizienzmaßnahmen“, u.a. Heizungsoptimierung)
  • Bis zu 20 % Fördersatz: Grundfördersatz 15 % + zusätzlicher Förderbonus von 5 %, wenn die Sanierungsmaßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
  • Max. 30.000 € pro Wohneinheit
  • Beantragung: Förderantrag beim BAFA

    Alle Details zum BAFA-Zuschuss BEG EM

KfW-Kredit 261: BEG WG

  • Kredit, wenn Sie die Smart Home Geräte im Rahmen einer energetischen Sanierung oder dem Kauf eines Effizienzhauses mit einbauen
  • Zinsgünstig
  • Tilgungszuschuss: Zwischen 5 % und 45 % (je nach Effizienzhaus-Stufe)
  • Max. 150.000 € Kredit je Wohneinheit
  • Zusätzliche Förderung z.B. für Baubegleitung möglich
  • Beantragung: Ihr Finanzierungspartner beantragt den Kredit bei der KfW

    Alle Details zum KfW-Kredit BEG WG

Mehr Barrierefreiheit & Einbruchschutz: KfW-Kredit 159

Ein älterer Herr im Wohnzimmer, der auf dem Sofa ein Buch liest

KfW-Kredit 159: „Altersgerecht Umbauen“ – unabhängig vom Alter

  • Kredit, wenn Sie mit Smart Home Geräten Barrieren in Ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen
  • Zinsgünstig
  • Max. 50.000 € Kredit je Wohneinheit
  • Beantragung: Ihr Finanzierungspartner beantragt den Kredit bei der KfW

    Alle Details zum KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“

Weitere mögliche Smart Home Förderungen

Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung

Alternativ zu BEG-Förderung können Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung (z.B. die Optimierung bestehender Heizungsanlagen) auch durch steuerliche Vorteile begünstigt werden:

  • 20 % der Ausgaben der energetischen Maßnahme können über 3 Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 40.000 € pro Wohneinheit
  • Kosten für die energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt (nicht über Jahre verteilt) zu 50 % abgesetzt werden.

Wichtig: Die steuerliche Förderung ist keine Ergänzung zur BEG-Förderung, sondern eine Alternative.

Alle Details zu den Steuervorteilen finden Sie hier: Themenseite des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung

Regionale Förderprogramme

Neben der bundesweiten BEG-Förderung gibt es auch regionale Smart Home Förderungen auf der Ebene einzelner Bundesländer, Städte bzw. Kommunen und auch individueller Banken.

Smarte Lösungen für jeden Lebensbereich